Mitglied werden

Einmalspende

Menschen helfen, Gesellschaft gestalten. Das Deutsche Rote Kreuz ist Teil einer internationalen Bewegung, die Menschen direkt hilft oder Hilfe vermittelt:

  • In z. Zt. 45 Ländern bei Krisen und Katastrophen
  • Durch 70 Millionen ehrenamtliche Einsatzstunden im Jahr in Deutschland
  • Bei der lebensrettenden Versorgung von täglich 15.000 Menschen mit Blut
  • Durch die Rettung von Menschen aus dem Gebirge – alle 30 Minuten
  • Bei der Geburt von jährlich 70.000 Kindern durch moderne Familienberatung
  • Durch die Rettung von 200 Menschen pro Jahr vor dem Ertrinken

Das DRK hilft, wo Menschen sich aus eigenen Kräften nicht helfen können. Dazu braucht es ein starkes und lebendiges Deutsches Rotes Kreuz – und Sie!

Mit einer Einmalspende an unseren Verein unterstützen Sie die Arbeit des Deutschen Roten Kreuzes – sowohl hier vor Ort in Ludwigshafen als auch auf allen höheren Ebenen des Verbandes, bis hin zur internationalen humanitären Hilfe.

Ich möchte spenden!

Möglichkeiten zur Spende

Sie können auf verschiedenen Wegen spenden:

  • Überweisung: Überweisen Sie Ihre Spende bequem auf unser Vereinskonto DE37 5455 0010 0000 8503 21 bei der Sparkasse Vorderpfalz.

Wichtig: Geben Sie dabei bitte unbedingt das Stichwort “Spende” und Ihre Postadresse oder E-Mail-Adresse im Verwendungszweck an.

Sachspenden können wir nur in Ausnahmefällen entgegennehmen, da wir keine eigene Logistik betreiben. Sie können sich mit Sachspenden wie Kleidung, Möbeln etc. an den Kreisverband Vorderpfalz, die Stadtverwaltung Ludwigshafen oder ein Sozialkaufhaus in Ihrer Nähe wenden.

Zweckgebundene Geldzuwendungen können wir nur nach vorheriger Rücksprache mit dem geschäftsführenden Vorstand entgegennehmen. Wir müssen vorab sicherstellen, dass wir den Zweck, an den Sie Ihre Spende binden möchten, auch erfüllen können. Falls wir Ihre zweckgebundene Spende nicht annehmen können, unterstützen wir Sie bei der Suche nach einem geeigneten Empfänger innerhalb oder außerhalb des Deutschen Roten Kreuzes.

Weiterführende Informationen

Zuwendungen an gemeinnützige Organisationen können steuerlich geltend gemacht werden. Für Zuwendungen bis 300€ akzeptieren die Finanzbehörden üblicherweise den Zahlungsbeleg (z. B. Kontoauszug) als Nachweis der Zuwendung. Für Zuwendungen über 300€ erhalten Sie im Folgejahr der Zuwendung automatisch eine Zuwendungsbescheinigung, wenn Sie im Verwendungszweck eine gültige Post- oder E-Mail-Adresse angegeben haben.

Beachten Sie bitte auch unsere Datenschutzerklärung

Bei Rückfragen stehen Ihnen unsere Ansprechpartner gerne zur Verfügung. Bitte beachten Sie dabei aber, dass wir als ehrenamtlich Tätige nicht dauerhaft telefonisch erreichbar sind. Bitte kontaktieren Sie uns bevorzugt per E-Mail oder hinterlassen Sie alternativ eine Nachricht mit Ihrem Namen, Ihrem Anliegen und Ihrer Rückrufnummer auf dem Anrufbeantworter. Vielen Dank!